Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Seit dem 01.01.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich die Einkommensdaten seiner Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Dies soll ab dem 01.01.2012 für eine Leistungsoptimierung der Arbeits- und Sozialämter sorgen – es soll schneller und einfacher zu entscheiden sein, ob Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen und in welcher Höhe. Dabei werden auch hochsensible persönliche Daten an die ZSS übermittelt und gespeichert.

Die wichtigsten Daten, die dabei erfasst und gespeichert werden, hat der AK Vorrat in einer Liste zusammengefasst:

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
  • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

Im Weiteren möchte ich auch noch auf den Wiki-Artikel der Piratenpartei verweisen, in dem noch einiges weiter aufgedröselt wird: http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren

Aufgrund des hohen Missbrauchspotentials der Daten und auch vor dem Hintergrund der als verfassungswidrig erkannten und somit wieder (vorerst) abgeschafften Vorratsdatenspeicherung wird vom FoeBuD e.V. und dem AK Vorrat nun eine erneute Verfassungsbeschwerde angestrebt. Der durch die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannte Anwalt Meinhard Starostik wird auch bei dieser Verfassungsbeschwerde die Beschwerdeführer vertreten.

Ich empfehle jedem Arbeitnehmer, der zentralen Speicherung seiner Daten zu widersprechen und sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen: https://petition.foebud.org/ELENA

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